Grundsteuer ab 01.01.2025

Informationen zur neuen Grundsteuer ab 01.01.2025
Aktuell bearbeiten die Finanzämter die eingegangenen Grundsteuererklärungen.
Einige Bürgerinnen und Bürger haben Ihren Bescheid über den neuen Grundsteuermessbetrag als Neuveranlagung auf den 01.01.2025 bereits erhalten.
Vor diesem Hintergrund erreichen uns aktuell vermehrt Anfragen von Eigentümerinnen und Eigentümern, die den neuen Messbetrag mit dem aktuellen Hebesatz der Stadt Freystadt multiplizieren und sich folglich Sorgen darum machen, künftig mehr Grundsteuer bezahlen zu müssen.
Frühestens im Jahr 2024 beschließen die Gemeinden, so auch die Stadt Freystadt, die Hebesätze, die ab 2025 gelten werden. Erst dann werden auch die neuen Grundsteuerbescheide erlassen. Ziel ist es, einen großen Unterschied zu den bisherigen Werten zu vermeiden.
Bevor der Hebesatz für das Jahr 2025 feststeht, kann die Verwaltung leider keine Einschätzung treffen, wie die Belastung zukünftig bei den einzelnen Grundstücksbesitzerinnen und –besitzern aussehen wird.
Wir bitten Sie deshalb um Ihre Geduld und um Ihr Verständnis.