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Im vorliegenden Energiekonzept wurde die Erneuerung der Energieversorgung des Seniorenheims in Freystadt im Detail untersucht. Ausschlaggebend ist das Alter der bestehenden Heizkessel im Altbau, welche kurz- bis mittelfristig erneuert werden müssen. Aufbauend auf der Aufnahme und Analyse des Ist-Zustandes wurden folgende Energieversorgungsvarianten definiert und im Detail betrachtet:
Für alle Varianten wurden sämtliche Energieumsätze ermittelt. Darauf aufbauend wurden eine CO2-Bilanz und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet. Die Ergebnisse der Untersuchungen können Tabelle 5 entnommen werden.
Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 | Variante 4 | Variante 5 | Variante 6 | ||
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung | |||||||
Mittlere Jahreskosten im Betrachtungszeitraum | €/a | 60.184 | 65.167 | 71.935 | 64.951 | 66.008 | 64.324 |
Einsparung ggü. V 2 | €/a | 0 | 0 | -6.768 | 216 | -841 | 843 |
CO2-Bilanz | |||||||
CO2-Ausstoß Summe | t/a | 212 | 208 | 166 | 166 | 166 | 182 |
Einsparung ggü. Ist-Zustand (V 1) | t/a | 0 | 3 | 46 | 46 | 46 | 30 |
Die Ergebnisse basieren auf der Umsetzung eines Pachtmodells, sodass die Stadt als Investor und die Caritas als Eigenstromnutzer auftreten können. Des Weiteren ist eine EEG Abgabe von 100 % auf den eigengenutzten Strom angesetzt. Die Problematik ist, dass nach aktueller Interpretation der Rechtslage (Energiesammelgesetz seit 1.1.2019) die Stromnutzung durch die Bewohner keine Eigenstromnutzung der Caritas darstellt (sondern eine Drittbelieferung). Bei einer Drittbelieferung muss eine ¼ Stunden Messung erfolgen, um die Strommenge, welche die Dritten aus dem BHKW nutzen, ermitteln zu können. Da nach Rücksprache mit der betrauten Elektrofirma eine Messung dieser Strommengen nicht/nur mit erheblichem Aufwand machbar ist, wurde die gesamte Strommenge mit 100 % EEG Abgabe verrechnet.
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