Seniorenzentrum

Energiekonzept für das Caritas-Seniorenheim St. Josef Freystadt

(gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie)

Zusammenfassung

Im vorliegenden Energiekonzept wurde die Erneuerung der Energieversorgung des Seniorenheims in Freystadt im Detail untersucht. Ausschlaggebend ist das Alter der bestehenden Heizkessel im Altbau, welche kurz- bis mittelfristig erneuert werden müssen. Aufbauend auf der Aufnahme und Analyse des Ist-Zustandes wurden folgende Energieversorgungsvarianten definiert und im Detail betrachtet:

  • Variante 1: Ist-Zustand
  • Variante 2: neue Erdgaskessel im Altbau (Referenzvariante)
  • Variante 3: Wärmenetz, BHKW 20 kWel- volle Stromeinspeisung ins öffentliche Netz, neuer Kessel im Altbau
  • Variante 4: Wärmenetz, BHKW 20 kWel- Stromeigennutzung im Altbau und im Neubau, neuer Kessel im Altbau
  • Variante 5: Wärmenetz, BHKW 20 kWel- Stromeigennutzung nur im Altbau, neuer Kessel im Altbau
  • Variante 6: Wärme BHKW nur im Altbau, BHKW 16 kW kWel- Stromeigennutzung nur im Altbau, neuer Kessel im Altbau

Für alle Varianten wurden sämtliche Energieumsätze ermittelt. Darauf aufbauend wurden eine CO2-Bilanz und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet. Die Ergebnisse der Untersuchungen können Tabelle 5 entnommen werden.

Zusammenfassung der Ergebnisse mit 100 % EEG Abgabe 

Variante 1Variante 2Variante 3Variante 4Variante 5Variante 6
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Mittlere Jahreskosten im Betrachtungszeitraum€/a60.18465.16771.93564.95166.00864.324
Einsparung ggü. V 2€/a00-6.768216-841843
CO2-Bilanz
CO2-Ausstoß Summet/a212208166166166182
Einsparung ggü. Ist-Zustand (V 1)t/a0346464630

Die Ergebnisse basieren auf der Umsetzung eines Pachtmodells, sodass die Stadt als Investor und die Caritas als Eigenstromnutzer auftreten können. Des Weiteren ist eine EEG Abgabe von 100 % auf den eigengenutzten Strom angesetzt. Die Problematik ist, dass nach aktueller Interpretation der Rechtslage (Energiesammelgesetz seit 1.1.2019) die Stromnutzung durch die Bewohner keine Eigenstromnutzung der Caritas darstellt (sondern eine Drittbelieferung). Bei einer Drittbelieferung muss eine ¼ Stunden Messung erfolgen, um die Strommenge, welche die Dritten aus dem BHKW nutzen, ermitteln zu können. Da nach Rücksprache mit der betrauten Elektrofirma eine Messung dieser Strommengen nicht/nur mit erheblichem Aufwand machbar ist, wurde die gesamte Strommenge mit 100 % EEG Abgabe verrechnet.